Medizinisches Gutachten
Für die optimale Versorgung von Personen mit besonderen Bedürfnissen während des Fluges müssen sich diese einer speziellen ärztlichen Untersuchung unterziehen. Das medizinische Gutachten „MEDIF" dient der Feststellung des Gesundheitszustandes des Fluggastes.
Ein solches Gutachten benötigen Fluggäste:
- deren physischer oder psychischer Gesundheitszustand gefährlich gegenüber der eigenen Person ist oder Gefahren bzw. Unannehmlichkeiten für andere Fluggäste sowie die Besatzungsmitglieder verursachen könnte;
- die Krankentragen benötigen;
- die infektiös erkrankt sind und die Gefahr besteht, andere Fluggäste oder das Personal anzustecken;
- die eine intensive medizinische Betreuung, zusätzlichen Sauerstoff oder andere medizinische Ausrüstung während des Flugs benötigen.
Zum Download des MEDIF – Formulars klicken Sie hier.
Um die erforderlichen Maßnahmen rechtzeitig in die Wege leiten zu können, reichen Sie bitte das ausgefüllte Formular bis spätestens 48 Stunden vor Abflug ein.
Das medizinische Gutachten ist prinzipiell nur für jene Flugdaten- und strecken gültig, die im MEDIF-Formular aufgeführt werden.
Im Falle einer deutlichen Verschlechterung des Gesundheitszustandes in der Zeit zwischen dem erstellten Gutachten und des eigentlichen Abfluges ist eine erneute ärztliche Untersuchung erforderlich.
Ein Gutachten, das nach telefonischer Absprache ausgestellt wurde, ist nicht zulässig.
Passagiere mit besonderen Bedürfnissen, die einen vorherigen ärztlichen Befund benötigen (MEDIF- Formular), müssen von einer volljährigen Person begleitet werden.
Diese Begleitperson sollte ein entsprechendes Training absolviert haben sowie mit den erforderlichen medizinischen Kenntnissen bezüglich des Gesundheitszustandes des Passagiers vertraut sein. Sind zusätzliche Vorrausetzungen für eine medizinische Betreuung nötig, müssen diese in das MEDIF- Formular eingetragen werden.
Kein MEDIF-Gutachten brauchen Personen in stabilem Gesundheitszustand, die spezielle Betreuung während ihres Aufenthalt am Flughafen und/oder beim Einsteigen in das Flugzeug benötigen.
Zu diesen Personen zählen:
- Fluggäste mit eingeschränkter Mobilität mit stabiler Invalidität (angeboren oder seit Jahren);
- Fluggäste mit Beeinträchtigung der Sinnesorgane (Blinde, Taube, Stumme);
- Fluggäste im fortgeschrittenen Alter;
- schwangere Frauen bis zur 35. Schwangerschaftswoche bzw. im Fall einer Mehrlingsschwangerschaft bis zur 32. Woche;
- RollstuhlfahrerInnen.
Des Weiteren ist kein medizinisches Gutachten für Personen mit chronischen Krankheiten sowie mit eingeschränkter Mobilität (angeboren oder über Jahre unverändert stabil) erforderlich, die im Besitz einer FREMEC.(Frequent Traveller's Medical Card) sind. Diese Karte muss für das Datum des geplanten Abfluges gültig sein und von der medizinischen Abteilung einer IATA Fluggesellschaft ausgestellt worden sein. Somit wird der Passagier vor wiederholtem Beantragen eines Gutachtens für jede einzelne Reise bewahrt. Die Karte liefert genaue Angaben über die medizinischen Bedürfnisse sowie über zusätzliche Anforderungen für die Sicherstellung einer optimalen Versorgung des Passagiers.