Passagiere mit besonderen Wünschen

Bitte beachten: Bei Flügen mit UIA-Partnerfluggesellschaften können Serviceleistungen eventuell nur eingeschränkt angeboten werden. Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte die Agentur, bei der Sie Ihre Tickets gekauft haben oder das UIA-Call Center.

Um weitere Informationen über die UIA-Flotte und Sitzpläne zu erhalten, klicken Sie hier.

  • Passagiere mit eingeschränkter Mobilität
  • Medizinisches Gutachten
  • Transport von schwangeren Frauen und Neugeborenen
  • UIA kann dem Fluggast die Beförderung verweigern, wenn
  • Beförderungen von Fluggästen auf einer Krankentrage
  • Beförderungen von Fluggästen mit Rollstuhl
  • Taube und blinde Fluggäste
  • Zusätzlicher Sauerstoff
  • Im Falle von Rückfragen, für weitere Auskünfte oder Beschwerden stehen Ihnen nachfolgende Kontakte zur Verfügung
Passagiere mit eingeschränkter Mobilität

Bitte teilen Sie uns im Voraus mit, wenn Sie oder ein andere Person besondere Unterstützung benötigen. So können wir uns optimal darauf einstellen. Ihre Anfrage muss rechtzeitig an unserer Abteilung für Reservierungen gestellt werden:

  • Mindestens 72 Stunden für die Flugbeförderung auf einer Krankentrage.
  • Mindestens 48 Stunden für die Beförderung sonstiger Passagiere mit eingeschränkter Mobilität.

Fluggäste mit besonderen Bedürfnissen sollten beim Check-in das Personal rechtzeitig informieren:

  • Bitte begeben Sie sich frühzeitig zum Check-in. Wenn Sie allein reisen und einen besonderen Service in Anspruch nehmen möchten, erscheinen Sie bitte spätestens 90 Minuten vor der planmäßigen Abflugzeit.
  • Wenn Sie als Gruppe reisen und auf zusätzliche Unterstützung angewiesen sind, erscheinen Sie als Gruppe bitte120 Minuten vor der geplanten Abflugzeit.

An alle Passagiere mit einer Umsteigeverbindung via Amsterdam Schiphol: Müssen Passagiere mit eingeschränkter Mobilität bis spätestens eine Stunde vor Abflug (gemäß Verordnung (EC) Nr. 1107 des Europäischen Parlaments und des Rates) die Betreuungsleistung beim Service-Schalter von Axxicom anfordern.

Medizinisches Gutachten

Für die optimale Versorgung von Personen mit besonderen Bedürfnissen während des Fluges müssen sich diese einer speziellen ärztlichen Untersuchung unterziehen. Das medizinische Gutachten „MEDIF" dient der Feststellung des Gesundheitszustandes des Fluggastes.

Ein solches Gutachten benötigen Fluggäste:

  • deren physischer oder psychischer Gesundheitszustand gefährlich gegenüber der eigenen Person ist oder Gefahren bzw. Unannehmlichkeiten für andere Fluggäste sowie die Besatzungsmitglieder verursachen könnte;
  • die Krankentragen benötigen;
  • die infektiös erkrankt sind und die Gefahr besteht, andere Fluggäste oder das Personal anzustecken;
  • die eine intensive medizinische Betreuung, zusätzlichen Sauerstoff oder andere medizinische Ausrüstung während des Flugs benötigen.

Zum Download des MEDIF – Formulars klicken Sie hier.

Um die erforderlichen Maßnahmen rechtzeitig in die Wege leiten zu können, reichen Sie bitte das ausgefüllte Formular bis spätestens 48 Stunden vor Abflug ein.

Das medizinische Gutachten ist prinzipiell nur für jene Flugdaten- und strecken gültig, die im MEDIF-Formular aufgeführt werden.

Im Falle einer deutlichen Verschlechterung des Gesundheitszustandes in der Zeit zwischen dem erstellten Gutachten und des eigentlichen Abfluges ist eine erneute ärztliche Untersuchung erforderlich.

Ein Gutachten, das nach telefonischer Absprache ausgestellt wurde, ist nicht zulässig.
Passagiere mit besonderen Bedürfnissen, die einen vorherigen ärztlichen Befund benötigen (MEDIF- Formular), müssen von einer volljährigen Person begleitet werden.

Diese Begleitperson sollte ein entsprechendes Training absolviert haben sowie mit den erforderlichen medizinischen Kenntnissen bezüglich des Gesundheitszustandes des Passagiers vertraut sein. Sind zusätzliche Vorrausetzungen für eine medizinische Betreuung nötig, müssen diese in das MEDIF- Formular eingetragen werden.

Kein MEDIF-Gutachten brauchen Personen in stabilem Gesundheitszustand, die spezielle Betreuung während ihres Aufenthalt am Flughafen und/oder beim Einsteigen in das Flugzeug benötigen.

Zu diesen Personen zählen:

  • Fluggäste mit eingeschränkter Mobilität mit stabiler Invalidität (angeboren oder seit Jahren);
  • Fluggäste mit Beeinträchtigung der Sinnesorgane (Blinde, Taube, Stumme);
  • Fluggäste im fortgeschrittenen Alter;
  • schwangere Frauen bis zur 35. Schwangerschaftswoche bzw. im Fall einer Mehrlingsschwangerschaft bis zur 32. Woche;
  • RollstuhlfahrerInnen.

Des Weiteren ist kein medizinisches Gutachten für Personen mit chronischen Krankheiten sowie mit eingeschränkter Mobilität (angeboren oder über Jahre unverändert stabil) erforderlich, die im Besitz einer FREMEC.(Frequent Traveller's Medical Card) sind. Diese Karte muss für das Datum des geplanten Abfluges gültig sein und von der medizinischen Abteilung einer IATA Fluggesellschaft ausgestellt worden sein. Somit wird der Passagier vor wiederholtem Beantragen eines Gutachtens für jede einzelne Reise bewahrt. Die Karte liefert genaue Angaben über die medizinischen Bedürfnisse sowie über zusätzliche Anforderungen für die Sicherstellung einer optimalen Versorgung des Passagiers.

Transport von schwangeren Frauen und Neugeborenen

Gemäß den Beförderungsbestimmungen von Personen und Gepäck – in Absprache mit dem Ministerium für Infrastruktur der Ukraine – wird folgenden Personengruppen der Transport verweigert:

  • Frauen ab Ende der 35. Schwangerschaftswoche (Einlingsschwangerschaft);
  • Frauen ab Ende der 32. Schwangerschaftswoche (Mehrlingsschwangerschaft);
  • Frauen bis 7 Tage nach der Geburt;
  • Fluggäste, die mit Neugeborenen reisen, die jünger als 7 Tage sind.

Frauen mit stabilem Gesundheitszustand benötigen bis zur Vollendung der 35. Schwangerschaftswoche kein medizinisches Gutachten. Im Falle einer Mehrlingsgeburt gilt dies bis zur Vollendung der 32. Schwangerschaftswoche.

Befindet sich die Schwangere in einem schlechten Gesundheitszustand oder bestehen Zweifel über den tatsächlichen Entbindungstermin, so ist der Antrag auf medizinische Untersuchung durch das MEDIF-Formular zu einem früheren Zeitpunkt erforderlich.
In jedem Fall ist ab der 28. Schwangerschaftswoche eine Bescheinigung des Arztes vorzuweisen

oder

das spezielle UIA-Formular hier herunterladen und ausfüllen (dieses Formular wird von einem Arzt ausgefüllt).

UIA kann dem Fluggast die Beförderung verweigern, wenn

UIA kann dem Fluggast die Beförderung verweigern, wenn

  • der Gesundheitszustand des Fluggastes beim Check-in derart instabil ist, dass der Flug Komplikationen oder den Tod nach sich ziehen könnte;
  • der Fluggast während des Fluges individuelle medizinische Betreuung benötigt, aber ohne Begleitperson erscheint;
  • der Flugpassagier infolge seines Gesundheitszustandes anderen Fluggästen schwerwiegende Unannehmlichkeiten (wie z.B. Geruch o.ä.) bereitet;
  • der physische oder psychische Zustand des Fluggastes eine Bedrohung der Sicherheit gegenüber anderen Flugpassagieren, deren Eigentum, des Flugzeuges oder der Besatzung darstellt;
  • der Fluggast infektiös erkrankt ist;
  • Frauen ab Ende der 35. Schwangerschaftswoche (Einlingsschwangerschaft);
  • Frauen ab Ende der 32. Schwangerschaftswoche (Mehrlingsschwangerschaft);
  • Frauen bis 7 Tage nach der Geburt;
  • Fluggäste, die mit Säuglingen reisen, die jünger als 7 Tage sind.

UIA hat das Recht, dem Fluggast die Beförderung zu verweigern, wenn einer oder mehrere der genannten Faktoren zutreffen, selbst dann, wenn ein entsprechendes medizinisches Gutachten ausgestellt wurde.

Beförderungen von Fluggästen auf einer Krankentrage

Eine Anfrage für die Beförderung eines Fluggastes auf einer Krankentrage darf nicht später als 72 Stunden vor dem Abflug eingehen. Im Fall einer verspäteten Anfrage, kann die Beförderung nicht garantiert werden.

Bitte beachten Sie: Der Transport von Passagieren auf Tragen ist auf den Flughäfen Chernivtsi, Cherson, Iwano-Frankiwsk, Winnyzja, Saporischschja, Charkiw nicht verfügbar.

Die Beförderung von Fluggästen auf Krankentragen wird nur unter Begleitung von medizinischem Personal oder einer befähigten Person durchgeführt.Die Anforderungen an die Begleitperson müssen im medizinischen Gutachten „MEDIF" angegeben werden.

Für die Beförderung von Fluggästen auf Krankentragen, egal ob Erwachsene oder Kinder, gilt ein spezieller Tarif:

  • Passagier auf Krankentrage: das 6-fache des normalen Tarifes für Erwachsene.
  • Begleitperson: normaler Tarif derselben Reiseklasse, in welcher der Passagier auf Krankentrage befördert wird.

Die Regelung für die kostenlose Gepäckbeförderung ergibt sich entsprechend der bezahlten Tarife.

Beförderungen von Fluggästen mit Rollstuhl

Die Anfrage für die Beförderung eines Fluggastes mit Rollstuhl darf nicht später als 36 Stunden vor dem geplanten Abflug eingehen.

Rollstühle an Bord sind nur auf UIA-Flügen verfügbar, die mit den Flugzeugtypen Boeing 767 – 300 und Boeing 777-200 durchgeführt werden.

Auf allen UIA-Flügen werden passagiereigene Rollstühle, unabhängig von ihrem Gewicht und Größe, nur als aufzugebenes Gepäck akzeptiert.

Die Beförderungsbedingungen können Sie im Teil Beförderung von Rollstühlen nachlesen.

Taube und blinde Fluggäste

Taube und blinde Fluggäste haben das Recht auf spezielle Betreuung an den Flughäfen und können von Hilfstieren begleitet werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Abschnitt zur Beförderung von Hilfstieren in der Flugzeugkabine.

Zusätzlicher Sauerstoff

Auf Flügen der UIA wird kein zusätzlicher Sauerstoff angeboten.
Spezielle Anfragen bezüglich der begrenzten Nutzung von Sauerstoff zu medizinischen Zwecken während des Flugs können entsprechend den Empfehlungen, die im medizinischen Gutachten „MEDIF" , sowie „FREMEC“angegeben sind, gewährt werden. Bitte kontaktieren Sie uns dafür im Voraus.

Die Buchungsanfrage für den Sauerstofftransport auf UIA-Flügen sollte nicht später als 48 Stunden vor dem geplanten Abflug bei der Reservierungsabteilung eingehen.
Folgende Dokumente sind bereitzustellen:

  • Der medizinische Bedarf für die Nutzung von Sauerstoff während des Fluges muss von dem betreuenden Arzt unterzeichnet werden. Um das Format (gemäß US DOT CFR 14 Part 382) für das Gesundheitszeugnis, welches für Passagiere, die nach/ aus der USA reisen erforderlich ist, einzusehen, klicken Sie hier.
  • Informationen über Art, Gewicht und Dimensionen des Beatmungsgerätes.
  • Sicherheitszertifikat oder ein anderes zertifiziertes Dokument über den vom Passagier genutzten Apparat.

Das tragbare Sauerstoffgerät muss für den Flugtransport zugelassen sein.

Folgende tragbare Sauerstoffgeräte werden an Bord von UIA akzeptiert:

  • AirSep FreeStyle (Fed. Reg. Sep 12/06).
  • AirSep LifeStyle displaying an RTCA sticker (SFAR No. 106, Aug 11/2005).
  • Delphi RS-00400.
  • DeVilbiss Healthcare iGo.
  • Inogen One (SFAR No. 106, Aug 11/2005).
  • Inogen One G2.
  • Invacare SOLO2.
  • International Biophysics LifeChoice.
  • Invacare XPO100.
  • Oxlife Independence Oxygen Concentrator.
  • Respironics EverGo (Fed. Reg. Sep 12/06).
  • SeQual Technologies Eclipse (Fed. Reg. Sep 12/06).

Klicken Sie hier um weitere Informationen über Sauerstoffgeräte zu erhalten, die auf UIA-Flügen in und aus der USA genutzt werden dürfen.

Der Strom der dazugehörigen Batterien sollte für die Dauer des Fluges sowie für eventuelle zeitliche Verzögerungen bzw. unerwartete Verspätungen ausreichen.

Batterien lassen sich je nach ihrem Lithiumgehalt in zwei verschiede Kategorien einteilen:

  • Batterien mit einem Lithiumgehalt bis 8g: Transport ohne Einschränkung möglich.
  • Batterien mit einem Lithiumgehalt von mehr als 8g, maximal 25g: Transport von 2 Batterien möglich unter der Voraussetzung einer besonderen Verpackung um der Gefahr eines Kurzschlusses vorzubeugen.

Für einen Passagier, der laut medizinischem Gutachten zusätzlichen Sauerstoff benötigt, ist die Beförderung einer eigenen kleinen Sauerstoffflasche (bis zu 5 kg brutto) mit gasförmigem Sauerstoff- oder Luftgemisch ausschließlich für medizinische Zwecke als Aufgabegepäck oder im Handgepäck an Bord des Flugzeuges nach vorausgehender Vereinbarung mit den UIA erlaubt.

Sauerstoffflaschen, Ventile und Regulatoren müssen vor Beschädigungen geschützt werden, um ein Ausfließen des Inhaltes zu vermeiden.

Die Beförderung von flüssigem Sauerstoff ist verboten.

Die Sauerstoffflaschen dürfen während des Start- und Landevorgangs nicht benützt werden.
Während des Fluges kann die Nutzung der Sauerstoffflasche unter Aufsicht durchgeführt werden.

Im Falle von Rückfragen, für weitere Auskünfte oder Beschwerden stehen Ihnen nachfolgende Kontakte zur Verfügung