Waffen und Munition
Erhebt UIA für alle Flüge eine Bearbeitungsgebühr für den Transport von Waffen und Munition: €50 je Container (Maximalgewicht 5kg inkl. Container). Diese spezifische Bearbeitungsgebühr ist eine zusätzliche Gebühr für die Abfertigung der Waffe(n) am Flughafen und ersetzt nicht die Gebühr für Übergepäck.
Die Gebühr ist beim Kauf des Tickets zu zahlen und der Zahlbeleg muss beim Check-in vorgelegt werden. Wurde die Gebühr nicht im Vorfeld entrichtet, ist die Zahlung am Flughafen zu leisten.
Folgende Gegenstände sind von der Beförderung in der Kabine ausgeschlossen:
- Schusswaffen und Munition (Pistolen, Revolver, Leuchtpistolen, Gewehre, Jagdgewehre, Druckluftwaffen, Waffenattrappen, Kampfsportausrüstungen u.a.);
- Sprengstoffe (Dynamit, Plastiksprengstoff, Feuerwerk, Knallkörper, bengalische Feuer, Raketen u.a.);
- Gefährliche Stoffe (Tränengas, leicht entzündliche Materialien, ätzende Stoffe, Substanzen zur Brandlegung, u.a.).
Zu den Hieb- und Stichwaffen, die von der Beförderung in der Kabine ausgeschlossen sind, zählen:
- Spielzeuge oder Gegenstände, die Waffen imitieren;
- Küchenmesser;
- Scheren;
- Rasierklingen;
- Taschenmesser;
- Papierschneider;
- Spritzen;
- Stricknadeln;
- Sportschläger;
- Billardschläger;
- Grillspieße;
- Metall-Schleifstifte u.a.
Wir garantieren keine Vollständigkeit dieser Liste. Sie zeigt Überbegriffe der Gegenstände, die in der Kabine nicht erlaubt sind.
Das ausschließliche Recht auf die Beförderung von Waffen in der Flugzeugkabine haben Vertreter der Rechtsschutzorgane, die durch ihre Berufspflichten unmittelbar an Bord des Flugzeuges dem Schutz von hohen Beamten entsprechend ihren Dienst erfüllen.
- Auf den Flügen der UIA ist die Beförderung von als nicht gefährlich geltenden Handfeuerwaffen (Kampf-, Sport- oder Jagdwaffen) sowie Munition der Klasse 1,4 S (UN0012 oder UN0014) als Aufgabegepäck erlaubt.
- Munition mit Spreng- und Brandsätzen (Projektile und Granaten) sind von der Beförderung ausgeschlossen.
- Von der Beförderung im Handgepäck und/oder im Aufgabegepäck sind des weiteren verboten: Sprengstoffe, Feuerwerk, bengalische Feuer, Leuchtpatronen, Knallkörper, explodier fähiges Spielzeug, Signalraketen, Notsignale u.a. Diese Gegenstände können nur als Frachtgut transportiert werden.
- Alle Arten von Waffen natürlicher Personen werden in entladenem und nach Möglichkeit auseinandergenommenen Zustand in Futteralen oder anderen Behältnissen, die mit einen Sicherheitsschloss ausgestattet sind, in den Frachträumen des Flugzeuges befördert.
- Die Munition muss getrennt von der Waffe transportiert werden.
- Die Verantwortung über die ordnungsgemäße Verpackung der Waffen und Munition wird dem Fluggast übertragen. Im Falle unsachgemäßer Lagerung und/oder bei Fehlen einer vorherigen Bewilligung seitens der UIA, behält sich die Fluggesellschaft das Recht vor, dem Fluggast die Beförderung der Waffen und der Munition zu verweigern.
- Die maximale Menge an Munition beträgt 5 kg pro Fluggast - einschließlich des Gewichtes der Verpackung.
- Wenn sich die Waffen und die Munition eines Passagiers nicht in einem dafür vorgesehenen Behältnis mit Sicherheitsschloss befindet, können diese möglicherweise in einem - im vorderen Frachtraum des Flugzeuges befindlichen - speziellen Transportbehälter befördert werden.
- Die Beförderung von bis zu 4 kurzläufigen Waffen inklusive je einem Satz Patronen sowie bis zu 2 langläufigen Waffen inklusive je einem Satz Patronen ist erlaubt.
- Munition mit einem Gesamtfluggewicht von mehr als 5 kg wie auch Projektile mit einem Kaliber von über 19,1 mm müssen als Frachtgut befördert werden.
HINWEIS: Armbrüste / Bögen können als Jagd-, Wurf- sowie Sportwaffen betrachtet werden, jedoch nicht als Sportausrüstung.
Eine Transferbeförderung von Waffen und Munition muss mit allen beteiligten Luftverkehrsgesellschaften vereinbart worden sein.
Beförderungsbedingungen
Der Fluggast muss bei der Reservierung für einen UIA Flug die Absicht mitteilen, Waffen befördern zu wollen.
Auf Flügen aus den/in die USA müssen Waffen mindestens 48 Stunden vor Abflug angemeldet werden.
Waffen und Munition, die von juristischen Personen befördert werden, werden als Frachtgut transportiert.
Natürliche Personen müssen neben ihrem Flugticket eine Waffenlizenz, die durch das Innenministerium der Ukraine ausgestellt worden ist, für jede Einheit der Waffe zusammen mit einem Vermerk der gewerblichen Organisation, welche die Waffen zum Verkauf angeboten hat, vorweisen. Eine Kopie der erforderlichen Lizenz wird ebenso akzeptiert.
Die Kontrolle der Waffenlizenz wird in den Flughäfen der Ukraine von einem Flugsicherheitsbeauftragten oder einem offiziellen Vertreter einer Abteilung des Innenministeriums der Ukraine durchgeführt. In ausländischen Flughäfen wird die Kontrolle von Vertretern einer autorisierten Rechtsvollzugsbehörde gemäß den nationalen Verfahren und Bestimmungen durchgeführt.