Reisen mit Tieren

Wir transportieren nur Hunde und Katzen in der Kabine und im Frachtraum.

Wenn Sie vorhaben, ein Haustier zu transportieren, richten Sie bitte im Voraus eine Anfrage an UIA.

  • Allgemeine regeln und bedingungen der beförderung
  • Beruhigungsmittel und Sedativa
  • Beförderung von Tieren in der Flugzeugkabine
  • Diensttiere (leitfaden / unterstützung) in der kabine
  • Tiere für emotionale unterstützung in der kabine
  • Beförderung von Tieren im Frachtraum
  • Transport von Tieren mit Charterflügen
  • Anforderungen an Transportbehälter für Tiere
  • Einschränkungen für den transport von tieren
  • Rückerstattungsbedingungen für die nicht in Anspruch genommene Dienstleistung
Allgemeine regeln und bedingungen der beförderung
  • UIA transportiert nur Hunde und Katzen:
    • In der Kabine: bis 10 Kilo /22 lb (samt wasserdichter, bissfester, verschlossener, aber luftdurchlässiger Tasche);
    • Im Frachtraum: bis 75 Kilo (samt Box).
  • Nur volljährige Passagiere dürfen Haustiere nach vorheriger Vereinbarung mit UIA mitführen.
  • Für den Transport von Haustieren (außer Diensttieren und Tieren zur emotionalen Unterstützung) müssen Übergepäckgebühren entrichtet werden. Bezahlen Sie die Beförderung Ihrer Katze oder Ihres Hundes in der Kabine mindestens 24 Stunden vor Abflug sparen Sie bis zu 50 %. Der Rabatt gilt nicht für Haustiere, die im Frachtraum transportiert werden müssen. Sie können diesen Service auch per Online-Formular bzw. unseren Contact Centern anfordern.
  • Die Beförderungsregeln für Tiere auf den UIA-Flügen sowie die Zahlungsbedingungen finden Sie unter diesem Link.
  • Die UIA kann nicht verantwortlich gemacht werden, wenn Ihrem Haustier die Aus-, Ein- oder Durchreise durch ein Land verweigert wird. Der Transport ist gestattet, sofern der Passagier die volle Verantwortung für sein Tier übernimmt.
  • Der Transport von Tieren unterliegt den staatlichen Vorschriften für den Import, Export und Transit lebender Tiere. Diejenigen Passagiere, die ihre Tiere befördern, müssen alle erforderlichen Dokumente vorlegen:
    • Ein-, Ausfuhr- oder Transitgenehmigungen für das entsprechende Land;
    • Gesundheits- und Impfbescheinigungen sowie andere Dokumente, die die Hygiene- und Quarantänebehörden im Ein-, Ausfuhr- oder Transitländern verlangen.
  • Die Haustiere müssen als Fracht befördert werden, wenn:
    • Die Beförderung von Haustieren mit einem Gewicht von mehr als 32 kg (einschließlich der Box) vom Beförderer nicht genehmigt wurde.
    • Ihre Katzen / Hunde + Box mehr als 75 kg / 165 lb wiegen.
  • Kontaktmöglichkeit bezüglich Tieren, die als Fracht befördert werden müssen: cargo@flyuia.com, +380 44 593 7676.
Beruhigungsmittel und Sedativa
  • Die Ruhigstellung von Tieren wird, außer unter bestimmten Bedingungen und unter tierärztlicher Aufsicht, nicht empfohlen. Häufig eingesetzte Beruhigungsmittel führen zur Senkung des Blutdrucks, was ohnehin durch die Höhe herbeigeführt wird.
  • Die Kombination von großer Höhe und Medikamenten kann für alte, chronisch kranke oder gestresste Tiere gefährlich sein. Die Obhut des Tieres vor Abflug in einem dunklen, kühlen und ruhigen Platz hat einen beruhigenden Effekt auf die meisten Tiere.
  • Wenn Sie Ihr Haustier auf Anweisung Ihres Tierarztes sedieren, müssen der Name des Arzneimittels und der Zeitpunkt der Einnahme deutlich auf dem Behälter ausgewiesen sein.
Beförderung von Tieren in der Flugzeugkabine
  • Die Tiere müssen in einem sauberen und gesunden Zustand sein und in einem Transportbehälter untergebracht werden, der wasserdicht und geruchsundurchlässig ist (die Beförderung von Tieren in Tragetaschen oder Körben, die extra für die Beförderung von kleinen Tieren in Flugzeugkabinen bestimmt sind, ist erlaubt).
  • Das Maximalgewicht für ein Tier - einschließlich Transportbehältnis - darf 10 kg nicht überschreiten.
  • Der Transportbehälter darf die Maße (Summe der Länge, Breite und Höhe) von 55 x 40 x 23 cm nicht überschreiten.
  • Die Transportbox muss groß genug sein, dass das Tier darin aufrecht stehen, sich drehen und hinlegen kann.
  • Die Mitnahme von maximal drei Tieren je Transportbox ist erlaubt, insofern die Tiere miteinander vertraut sind. Das Gewicht für die Transportbox inkl. des/r Tier(-e) darf 10kg nicht überschreiten; die linearen Abmessungen dürfen nicht größer als 55 x 40 x 23 cm sein. Der Transport einer Katze und eines Hundes in derselben Transportbox ist nicht zulässig.
  • Der Transportbehälter muss in den Händen gehalten werden oder unter dem Vordersitz untergebracht werden. Eine Beförderung des Behälters auf dem Sitz ist nicht gestattet.
  • Pro Passagier darf maximal ein Transportbehältnis befördert werden.
  • Die Ukraine International Airlines behalten sich das Recht vor, die Beförderung eines Tieres in der Flugzeugkabine zu verweigern, wenn eine oder mehrere der genannten Bedingungen nicht erfüllt sind.
Diensttiere (leitfaden / unterstützung) in der kabine

Als Diensttiere gelten:

  • Seh-, Hör- oder Assistenzhunde, die einen blinden, tauben oder querschnittsgelähmten Passagier begleitet;
  • Assistenzhunde der Mitarbeiter staatlicher Behörden und Rettungsteams.

Der Transport von Diensttieren erfolgt unabhängig von Gewicht und Größe.

Ein Diensttier kann unter folgenden Bedingungen kostenlos in der Flugzeugkabine befördert werden:

  • Die Beförderung eines Diensttieres wird mindestens 24 Stunden vor Abflug mit der UIA im Voraus vereinbart. Sie können diesen Service über das folgende Online-Formular anfordern.
  • Die Tiere müssen sauber und gesund sein.
  • Die Hunde müssen Halsbänder, Leinen und Maulkörbe tragen.
  • Alle Dokumente, die bestätigen, dass ein Begleithund für die Begleitung eines von ihm abhängigen behinderten Passagiers ausgebildet ist, müssen auf Anfrage dem UIA-Vertreter vorgelegt werden.

Maximale Anzahl von Diensttieren pro 1 Passagier in der Kabine:

  • 1 Diensttier (SVAN).

Es wird empfohlen, das Tier in der Nähe des Fensters neben den Füßen des Passagiers unterzubringen.

Tiere für emotionale unterstützung in der kabine

Als Tiere zur emotionalen Unterstützung gelten:

  • ein Haustier (Hund oder Katze mit einem Gewicht bis 10 kg) zur emotionalen Unterstützung des Passagiers.

Ein Diensttier kann unter folgenden Bedingungen kostenlos in der Flugzeugkabine befördert werden:

  • Die Beförderung eines Tiers zur emotionalen Unterstützung muss mindestens 24 Stunden vor Abflug mit der UIA vorab vereinbart werden. Bitte senden Sie den online Auftrag auf die Beförderung eines Haustieres zur emotionalen Unterstützung im Voraus.
  • Die Tiere müssen sauber und gesund sein.
  • Die Hunde müssen Halsbänder, Leinen und Maulkörbe haben. Die Katzen müssen Halsbänder und Leinen tragen.
  • Wenn Sie ein Haustier zur emotionalen Unterstützung befördern möchten, müssen Sie ein ärztliches Attest vorlegen, aus dem hervorgeht, dass Sie eine solche Unterstützung benötigen

Maximale Anzahl von Diensttieren pro ein Passagier in der Kabine:

  • 1 Tier zur emotionalen Unterstützung (ESAN).

Es wird empfohlen, das Tier in der Nähe des Fensters in den Händen des Passagiers zu tragen.

Beförderung von Tieren im Frachtraum

Die Tiere müssen in einem sauberen und gesunden Zustand sein.

Die Transportbehältnisse für die Beförderung von Tieren müssen folgenden Anforderungen entsprechen:

  • Ausreichende Größe, die es dem Tier erlaubt, frei zu stehen, sich frei zu drehen und in natürlicher Weise zu liegen;
  • Sauber, wasserundurchlässig, kratzfest und fluchtsicher;
  • Geeignet für eine sichere Beförderung und eine zweckdienliche Handhabung (bei Fütterung und Reinigung);
  • Eine ausreichende Belüftung von mindestens drei Seiten.
Beförderung von Tieren im FrachtraumBeförderung von Tieren im FrachtraumBeförderung von Tieren im FrachtraumBeförderung von Tieren im Frachtraum

Die Beförderung von Tieren in selbst hergestellten Behältnissen ist nicht gestattet.

Es dürfen maximal 2 Erwachsene Tiere maximal 14 kg jede einzelne vergleichbarer Größe in einem Transportbehälter befördert werden, wenn diese miteinander vertraut sind.

Das Maximalgewicht für Tiere - einschließlich Transportbehältnis - 75 kg nicht überschreitet.

Der Besitzer des jeweiligen Tieres muss ausreichend Nahrung und Wasser für die Dauer des Fluges bereitstellen.

Verwenden Sie ein Online-Formular, um einen Tiertransportservice zu vereinbaren. Stellen Sie Ihre Anfrage mindestens 48 Stunden vor Abflug, wenn Ihre Haustiere + Container zwischen 32 kg und 75 kg wiegen*.

Die Ukraine International Airlines behalten sich das Recht vor, die Beförderung eines Tieres im Frachtraum des Flugzeuges zu verweigern, wenn eine oder mehrere der genannten Bedingungen nicht erfüllt sind.

*Bitte beachten Sie. UIA transportiert keine Tiere nach dem Vereinigten Königreich.
Der Transport von Haustieren im Frachtraum mit einem Gewicht von 32 bis 75 kg ist ab/nach folgenden Flughäfen verboten: Bangkok, Brüssel, Czernowitz, Dnipro, Dubai, Iwano-Frankiwsk, Lemberg, New York, Prag, Saporischschja, Toronto, Vilnius.

Transport von Tieren mit Charterflügen
  • Informieren Sie den Reiseagenten im Voraus darüber, dass Sie eine Katze oder einen Hund mit dem Charterflug von UIA zu befördern planen.
  • Nach der Vereinbarung der Überführung muss man die Dienstleistung durch den Reiseagenten/Reiseagentur, auf der Webseite von UIA, in der Kasse von UIA oder während des Eincheckens, wenn die Bezahlung außerhalb der Ukraine getätigt wird, bezahlen.
  • Wenn Sie die Dienstleistung durch die Kasse von UIA bezahlen möchten, so teilen Sie bitte dem Reiseagenten/Reiseagentur mit, in welcher Kasse Sie die Zahlung genau tätigen möchten.
  • Nach der Tätigung der Bezahlung in der Kasse oder auf der Webseite von UIA, bitte legen Sie die Quittung über die Bezahlung am Flughafen beim Check-in-Schalter vor.
  • Bei der Bezahlung der Dienstleistung der Beförderung eines Hundes oder Katze im Fluggastraum nicht weniger, als 24 Stunden vor dem Abflug des Charterfluges, erhalten Sie einen Rabatt von 50%.
  • Wenn Sie mit Tieren nach Scharm el-Scheich oder Hurghada reisen, so beachten Sie, dass UIA nicht mehr als 2 Tiere in Form eines aufgegebenen Gepäcks transportiert.
Anforderungen an Transportbehälter für Tiere

Selbstangefertigte Transportbehälter werden für den Transport der Tiere im Frachtraum nicht akzeptiert. Transportbehälter für Tiere müssen folgende Anforderungen erfüllen:

Anforderungen an Transportbehälter für TiereAnforderungen an Transportbehälter für TiereAnforderungen an Transportbehälter für Tiere
  • Der Transportbehälter muss sauber, unbeschädigt und während der gesamten Reise fest verschlossen sein, um zu verhindern, dass das Tier während des Fluges entkommen kann.
  • Der Transportbehälter muss auf mindestens drei Seiten belüftet sein. Die Belüftung erfolgt durch ein offenes Ende des Transportbehälters (z.B. durch die Tür) und durch Lüftungsöffnungen. Die Lüftungsöffnungen müssen klein oder engmaschig sein. Die belüftete Fläche muss mindestens 16% der Gesamtfläche aller vier Seiten betragen. Zusätzliche Löcher auf dem Dach oder den Seiten des Behälters sind für eine bessere Belüftung zulässig.
  • Der Transportbehälter muss korrekt gekennzeichnet sein; Etiketten dürfen die Lüftungsöffnungen nicht bedecken.
  • Jedes Tier im Transportbehälter muss genügend Platz haben, sich im Stehen umdrehen, aufrecht stehen und sitzen sowie sich auf natürliche Weise hinlegen zu können. Maximale Behältergröße: Länge - 110 cm (43in), Breite - 75 cm (29in), Höhe - 75 cm (29in). Maximales Gewicht (Behälter + Tiere) im Laderaum bis 75 kg (165 lb)*.
  • Separate Lebensmittel- und Wassernäpfe müssen vorhanden sein. Lebensmittel- und Wasserbehälter müssen für das Tier geeignet sein. Die Näpfe müssen von außen erreichbar sein, ohne die Tür öffnen zu müssen. Der Passagier muss genügend Nahrung und Wasser für den gesamten Flug zur Verfügung stellen.
  • Die Tragegriffe des Transportbehälters müssen in der Mitte beider Längsseiten vorhanden sein. Sollte der Transportbehälter Räder haben, müssen diese entfernt oder funktionsunfähig gemacht werden.
  • Der Transportbehälter muss aus ungiftigen Materialien hergestellt sein: Fiberglas, Metall, starre Kunststoffe, Schweißgitter, Massivholz oder Sperrholz. Transportbehälter, die vollständig aus geschweißtem Gitter oder Drahtgitter hergestellt sind, sind nicht für den Lufttransport geeignet.
  • Einige Hartplastikbehälter sind möglicherweise nicht für große oder aggressive Hunde geeignet. Spezielle Behälter aus Hartholz, Metall, Sperrholz oder ähnlichem Material mit zwei sicheren Türschlössern auf jeder Seite sind akzeptabel.
  • Der Transportbehälter darf dem Tier keine Verletzungen beifügen. Alle Innenkanten müssen glatt oder rund sein.
  • Der Boden muss fest und dicht sein. Die Tür muss eine ganze Seite des Behälters bilden. Um zu verhindern, dass das Tier die Tür verbiegt oder verformt, kann diese entweder aus verschiebbarem oder aufklappbarem Kunststoff, Schweißmetall oder Gussmetall von geeigneter Dicke sein.
  • Das Gitter muss sicher für die Nase und Pfoten sein, um Verletzungen des Tieres zu vermeiden.
Einschränkungen für den transport von tieren

BITTE BEACHTEN SIE! Ab dem 01.07.2021 ist die Beförderung von brachyzephalen Tieren auf UIA-Flügen als aufgegebenes Gepäck verboten.

Die Beförderung von brachyzephalen Tieren (inklusive Mischrassen) auf UIA-Flügen ist nur in der Passagierkabine unter der Bedingung gestattet, dass das Gewicht des Tieres samt einem Behälter 10 kg nicht überschreitet. In diesem Fall muss ein Container für einen solchen Tiertransport eine Nummer größer als der normale sein und die Belüftung an 4 Seiten haben.



Rückerstattungsbedingungen für die nicht in Anspruch genommene Dienstleistung

Bedingungen der Rückerstattung des Geldbetrags für die nicht in Anspruch genommene Beförderung von Tieren als aufgegebenes Gepäck auf Antrag des Fluggastes / Zahlers*:

  • vor dem im Ticket angegeben Flug, für welchen die Dienstleistung erworben wurde: die Erstattung der bezahlten Leistung oder deren Neuabfertigung für einen anderen Flug (je nach Verfügbarkeit bei UIA) können am Ort des Kaufs von den Dienstleistungen vorgenommen werden. Wenn der Dienst über die UIA-Website ausgeführt und bezahlt wurde muss der Fluggast / Zahler* die entsprechende Anfrage per E-Mail senden, auf welche der Fluggast / Zahler* die Bestätigung seiner Reservierung erhalten hat bzw. den UIA-Kontaktcenter kontaktieren..
  • Nach dem Abflug des im Ticket angegeben Fluges für welchen der Service gekauft aber vom Fahrgast nicht in Anspruch genommen wurde:

Rückerstattungsbedingungen für die nicht in Anspruch genommene Beförderung von Tieren im Passagierraum:

  • Die Rückerstattung des bezahlten Services oder die Neuausfertigung dieses Dienstes für einen anderen Flug (je nach Verfügbarkeit bei UIA) sind in den Fällen möglich wenn der Fluggast / Zahler* die Kaufstelle dieses Dienstes mindestens 24 Stunden vor dem im Ticket angegebenen Flug kontaktiert, für welchen der Service gekauft wurde. Wenn der Dienst ausgelegt und über die UIA-Website bezahlt wurde muss der Fluggast / Zahler* die entsprechende Anfrage im Laufe vom oben genannten Zeitpunktauf die E-Mail-Adresse senden, von welcher der Fluggast / Zahler* die Bestätigung seiner Buchung erhalten hat oder das UIA-Kontaktcenter kontaktieren.
  • Sollte der Fluggast / Zahler* für die Rückerstattung des bezahlten Dienstes weniger als 24 Stunden vor dem im Ticket angegebenen Flug kontaktieren, für welchen der Dienst gekauft wurde wird die Rückerstattung der bezahlten Dienstleistung oder die Neuausfertigung dieses Dienstes für einen anderen Flug nicht erfolgen, außer den unten erwähnten Ausnahmefällen.

AUSNAHME: Die Servicegebühr kann auf Verlangen des Fluggasts / Zahlers* über die Abteilung für Kundenbetreuung UIA nach dem Flug / Ersatzflug in folgenden Fällen erstattet werden:

  • Der Fluggast hat den bezahlten Service durch Verschulden von UIA nicht bekommen, einschließlich auf einem alternativen Flug, wenn der Fluggast den gleichen Service nicht bekommen hat, den er für den gestrichenen, verlegten oder verspäteten Flug gewählt und bezahlt hat;
  • wenn die Beförderung des Fluggasts durch das Verschulden von UIA verweigert wurde.

Für die Inanspruchnahme von UIA-Abteilung für Kundenbetreuung muss der Fluggast ein Feedback-Formular auf der UIA-Website.

* ACHTUNG: Die Rückerstattung der Servicegebühr erfolgt an die im Beleg angegebene Person, der die Bezahlung des entsprechenden Services beweist bzw. auf das Konto, von dem der Service bezahlt wurde. Sollte keine Informationen über den Leistungszahler vorliegen, erfolgt die Rückerstattung an den Fluggast auf dessen Anfrage.

Die Rückerstattung erfolgt aufgrund des Zahlungsbelegs und des Ausweises.

Die UIA hat das Recht die Rückerstattung der Servicegebühr zu verweigern, wenn der Fluggast dies innerhalb von 12 Monaten ab dem Tag beantragt, an dem der entsprechende Zahlungsbeleg ausgestellt wurde.