GEPÄCK MIT WERTANGABE

Sie haben das Recht, den Wert Ihres Aufgabegepäcks zu deklarieren.

Der Wert des Aufgabegepäcks kann nur auf Flügen deklariert werden, die von Ukraine International Airlines durchgeführt werden, unter der Voraussetzung, dass das Flugticket eine PS-Ticketnummer hat.

  • ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
  • VERWEIGERUNG DER ANNAHME EINER WERTERKLÄRUNG
  • HAFTUNG BEI BESCHÄDIGUNG
  • WERTERKLÄRUNG
  • BEFÖRDERUNG VON GEPÄCK MIT WERTANGABE
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN

Die Wertangabe kann für jedes einzelne Aufgabegepäckstück registriert werden.

Unabhängig von der Höhe des deklarierten Wertes liegt die Haftungsbeschränkung nach Artikel 22, Absatz 2 des Montrealer Übereinkommens bei 1131 Sonderziehungsrechten (SZR) für die Beförderung solcher Gegenstände.

VERWEIGERUNG DER ANNAHME EINER WERTERKLÄRUNG

UIA lehnt die Annahme einer Werterklärung bei folgenden Gegenständen ab:

  • zerbrechliche oder verderbliche Gegenstände
  • Geld
  • Juwelen und Wertgegenstände (Edelsteine, Halbedelsteine und Steine)
  • elektronische Ausrüstung (Foto-, Video- und Computerausrüstung, Speichergeräte)
  • technische Dokumentation, Geschäftspapiere und Wertpapiere
  • Kunstwerke
  • Arzneimittel
  • Pässe und andere Identitätsdokumente
  • Musikinstrumente
  • Antiquitäten
  • einzigartige oder unersetzbare Gegenstände

Es wird empfohlen, den Wertüberschuss solcher Gegenstände über eine Versicherungsgesellschaft zu versichern.

HAFTUNG BEI BESCHÄDIGUNG

Im Falle des Verlusts eines solchen Gepäcks ist die Haftung der Fluggesellschaft auf den deklarierten Wert beschränkt (aber nicht mehr als 1131 SZR), außer in Fällen, in denen die Fluggesellschaft nachweisen kann, dass der geforderte Wert, den vom Passagier eigentlich gewünschten Betrag übersteigt.

UIA trägt keine Haftung für eine Beschädigung bei:

  • defektem/mangelhaftem Gepäck, unsachgemäßer Verpackung oder Verschluss,
  • Beförderung von leichtverderblichen und/oder zerbrechlichen Gegenständen im Aufgabegepäck,
  • natürlicher Abnutzung ,
  • Beschädigungen in Folge der Überprüfung von Sicherheits-, Zollkontrollen oder Kontrollen durch Regierungsbehörden.
WERTERKLÄRUNG

Gepäck mit Wertangabe wird nur in Koffern/Containern (mit fester, harter Oberfläche) mit sicher verschlossenen Kombinationsschlössern zur Beförderung durch UIA angenommen.

  • Die Beförderung des Aufgabegepäcks mit Wertangabe muss spätestens 72 Stunden vor dem planmäßigen Abflug mit UIA vereinbart werden.
  • Der Wert des Gepäcks wird dokumentarisch durch das Formular „Gepäck Überschuss Erklärung“ im UIA-Büro des Abflughafens festgehalten.
  • Das Gepäck mit Wertangabe muss spätestens 3 Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit im UIA-Büro oder Büro des Handling-Agenten am Flughafen erfasst werden.
  • Ein UIA-Vertreter muss sicherstellen, dass die Liste der Wertgegenstände, die in der durch den Fluggast ausgefüllten Erklärung angegeben sind, der Richtigkeit entspricht. Dafür müssen Sie Ihr Gepäck mit Wertangabe (oder einzelne Gegenstände darin) vorzeigen und den Wert mittels Vorlage von entsprechenden Fiskalbelegen und/oder dokumentarisch abgefertigter gutachterlicher Bewertung bestätigen.
  • Ein UIA-Vertreter muss den Inhalt des Gepäcks mit Wertangabe auf Übereinstimmung mit der „Gepäck Überschuss Erklärung" überprüfen. Es ist sicherzustellen, dass Sie Ihr Gepäck (oder einzelne Gegenstände darin) für die Anmeldung vorzeigen und Ihre eigenen Ausgaben durch entsprechende Bargeldbelege und/oder dokumentierte Sachverständigengutachten nachweisen können.
  • Der Wert von Gegenständen, welche nicht durch Belege und/oder dokumentierte Sachverständigengutachten bestätigt wird, kann nicht deklariert werden.
  • Die „Gepäck Überschuss Erklärung“ wird in drei Ausfertigungen für jeden in eine Richtung durchgehenden Flug, also entweder für Hin- oder Rückflug, erstellt. Transfers sind eingeschlossen, nicht aber Stopps zwischen einzelnen Sektoren, auf denen Sie Ihr Gepäck mit Wertangabe abholen. Ihnen werden zwei Ausfertigungen ausgehändigt: eine für Sie und eine zweite für den Handling-Agenten, der Sie bei Ankunft empfangen wird.
  • Jede Kopie der „Gepäck Überschuss Erklärung" muss von Ihnen und dem UIA-Vertreter unterschrieben sein. Bitte bewahren Sie Ihre Kopien während der gesamten Reise bis zur Ankunft am Zielflughafen auf.
BEFÖRDERUNG VON GEPÄCK MIT WERTANGABE
  • Sie müssen Ihr Gepäck selbständig, entsprechend der oben aufgeführten Anforderungen (im Beisein des UIA-Vertreters) verpacken und verschließen.
  • Wenn die Verpackung des Gepäcks nicht den vorgegebenen Anforderungen entspricht (siehe oben), hat UIA das Recht, die Beförderungen als Gepäck mit Wertangabe zu verweigern.
  • Verpacktes und verschlossenes Gepäck mit Wertangabe muss von einem UIA-Repräsentanten am Flughafen versiegelt und zusätzlich in einen durchsichtigen Polyethylenbeutel verpackt oder vollständig durch ein transparentes Polyethylenband mit Zugang zu Griffen gewickelt werden (im UIA-Büro oder Büro des Handling-Agenten oder an einer Gepäck-Umwicklungsmaschinen, zu der Sie gemeinsam mit dem UIA-Vertreter gehen).
  • Im Anschluss gehen Sie zum Verkaufsschalter und entrichten die Zusatzgebühr - 10% der angegebenen Wertigkeit des Gepäcks (in Euro oder in der Landeswährung, entsprechend dem am Tag der Zahlung im Reservierungssystem veröffentlichten Wechselkurs), mindestens 100 Euro. Danach wenden Sie sich an den Check-in-Schalter.
  • Am Check-in-Schalter teilen Sie dem Check-in-Agenten mit, dass der Wertüberschuss Ihres Gepäcks angemeldet wurde und zeigen den Zahlungsbeleg vor.
  • Nach Ihrer Ankunft am Zielflughafen werden Sie von einem autorisierten Vertreter empfangen, der Sie zur Gepäckausgabe begleitet und die Unversehrtheit von Siegeln und Gepäck sowie der Vollständigkeit des Gepäckinhaltes oder etwaigen Verderb kontrolliert, die Erklärung unterzeichnet und Sie im Falle einer Schadensfeststellung zum örtlichen Lost & Found-Büro begleitet.

Bei Nichteinhaltung dieser Verfahren am Flughafen werden eventuelle Ansprüche bezüglich des am Zielflughafen festgestellten Schadens am Gepäck mit Wertangabe und/oder fehlendem Inhalt von UIA nicht akzeptiert.