Reisen mit Kindern

  • Kinder (2-12 Jahre)
  • Kleinkinder (< 2 Jahre)
  • Babyschalen und Kinderwagen
  • Unbegleitete Kinder
  • Gruppenflugbuchungen für Kinder
  • Passagiere mit Kindern in verschiedenen Kabinenklassen
  • Babynahrung
Kinder (2-12 Jahre)

Kinder zahlen einen ermäßigten Tarif und haben Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz. Passagiere, die mit Kindern reisen, werden beim Check-in und Boarding bevorzugt behandelt.

Kleinkinder (< 2 Jahre)

Als Kleinkind zählt jedes Kind, das bei Reiseantritt seinen zweiten Geburtstag noch nicht erreicht hat. Für die Bestimmung des zu buchenden Tarifes (Kleinkindtarif oder Kindertarif) ist das Abreisedatum maßgebend.
Kleinkinder haben keinen Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz. Das Kleinkind reist auf dem Schoß des Erwachsenen. Planen Sie mit zwei Kleinkindern zu fliegen, muss für das zweite mitreisende Kind unter zwei Jahren ein eigener Sitzplatz auf Basis des Kindertarifes gebucht und ein eigenes Kinderrückhaltesystem (Autokindersitz oder Babyschale) mitgeführt und genutzt werden.

Bitte beachten Sie jedoch, dass nur Kleinkinder ab einem Alter von 6 Monaten in einem eigenen Sitzplatz befördert werden.

Das Kinderrückhaltesystem muss in einwandfreiem Zustand und mit Zweipunktgurten ausgerüstet sein.

Der Kindersitz darf die Grundfläche von 42 cm x 42 cm nicht überschreiten.

Achtung.  Gemäß den Beförderungsbestimmungen von Personen und Gepäck – in Absprache mit dem Ministerium für Infrastruktur der Ukraine (N 735 30.11.2012) – wird folgenden Personengruppen der Transport verweigert:

  • Fluggäste, die mit Neugeborenen reisen, die jünger als 7 Tage sind;
  • Fluggäste, die mit Frühgeborenen reisen, deren Entwicklung zum Zeitpunkt des Fluges noch nicht altersgemäß ist.

Für die Beförderung von Kleinkindern bis 2 Jahre auf einem separaten Sitzplatz besorgen Sie bitte einen Autokindersitz der für den Flugverkehr geeignet ist. Dieser Autokindersitz kann auch für ein Kind über 3 Jahre und älter verwendet werden, sofern das Gewicht des Kindes 18 kg nicht überschreitet.

ACHTUNG!Kinderrückhaltesysteme müssen den Sicherheitsstandards für Flugreisen entsprechen.
Hier sehen Sie Beispiele einiger Zertifizierungen von Kinderrückhaltesystemen:

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Babyschalen und Kinderwagen

Babykörbe sind an Bord der Boeing-767 und Boeing-777 (auf UIA-Langstreckenflügen) in allen Kabinenklassen erhältlich. Ausnahme: Beim Boeing-767 UR-GEA Flugzeugtyp werden Babykörbe nur in der Economy Premium und Business Class bereitgestellt. Auf anderen UIA-Flügen werden keine Babyschalen angeboten.

Der Service muss zum Zeitpunkt der Buchung angefordert werden.

Bitte beachten: Die Anzahl der Babykörbchen ist bei jedem Flugzeug beschränkt.

Die Benutzung einer eigenen Babyschale ist während des Fluges nicht erlaubt. Zusammenklappbare Babyschalen können in der Kabine in den Gepäckfächern verstaut werden.

Die Kinderwagen jeder Art dürfen kostenlos mitgeführt werden, wenn sie für die Beförderung von Babys unter 2 Jahren verwendet wird. Der Kinderwagen darf bis zur Flugzeugtür genutzt werden. Bitte beachten Sie, dass große Kinderwagen als aufgegebenes Gepäck mitgeführt werden müssen.

Wenn ein Kinderwagen nicht für die Beförderung des Babys oder für die Beförderung eines Kindes über 2 Jahre verwendet wird, wird eine Gebühr erhoben, wenn der Kinderwagen samt dem anderen Gepäck des erlaubten Freigepäcks entsprechend der Serviceklasse übersteigt.

Wenn das Gewicht und die Größe eines Kinderwagens (vollständig zusammengeklappt), einschließlich der Verpackung, innerhalb der Höchstgrenzen für Handgepäck je nach der ensprechenden Serviceklasse liegen, darf der Kinderwagen im Gepäckfach des

Babyschalen und KinderwagenBabyschalen und Kinderwagen
Unbegleitete Kinder

Als unbegleitete Kinder gelten Passagiere im Alter von 5 bis 16 Jahren, die ohne Begleitung eines Erwachsenen ab 18 Jahren reisen oder in einer anderen Kabinenklasse als ein Erwachsener fliegen.

Bitte beachten Sie: Kinder, die zum Zeitpunkt des Abflugs des Fluges jünger als 5 Jahre sind, dürfen nicht getrennt von Erwachsenen in einer anderen Kabinenklasse an Bord des Flugzeugs fliegen.

Passagiere zwischen 5 und 16 Jahren können ohne Begleitung reisen. Für sie muss jedoch der Service für unbegleitete Kinder (UM) gebucht werden. Der Service ist auf allen Flügen verfügbar. Auf Umsteigeverbindungen wird die Betreuung auf der gesamten Reise sichergestellt.

Der Service für unbegleitete Kinder (UM) kann ebenso für Kinder im Alter von 16 bis 21 Jahren auf Anfrage von Eltern/erziehungsberechtigten Personen bzw. dem gesetzlichen Vormund gebucht werden.

Bitte beachten Sie, dass auf allen UIA-Flügen zusätzlich zum Ticketpreis eine UM (Unaccompanied Minor) -Gebühr anfällt.

Bitte kontaktieren Sie uns für weiterführende Informationen zu diesem Service und den Gebührensätzen.

Der Service für unbegleitete Kinder (UM) umfasst:

  • Aufgabe- und Handgepäck gemäß der gebuchten Serviceklasse und des gewählten Tarifes. Bei Transport von Mehrgepäck finden die regulären Übergepäckraten Anwendung.
  • Mahlzeiten (Haferflocken, Croissant mit Marmelade und Apfelsaft in allen Serviceklassen).
    * außer Flüge Lviv – Tel Aviv – Lviv (783/784) und Charkiv – Tel Aviv – Charkiv (793/794)

Vor einer Reise des unbegleitenden Kindes muss das Sonderformular „Unaccompanied Minor Handling Advice“ ausgefüllt werden.

Um Zeit bei der Abfertigung aller Formalitäten am Startflughafen zu sparen, geben wir Ihnen folgende Hinweise:

  • Laden sie das Sonderformular herunter und füllen Sie es aus;
  • Drucken Sie die in dem Formular angegebene Anzahl von Kopien für die Reise aus;
  • Sie müssen sich unbedingt zum UIA-Check-in-Schalter am Startflughafen begeben und das ausgefüllte Formular de Mitarbeiter am Schalter einreichen. Außerdem erhalten Sie einen speziellen Umschlag in dem die erforderlichen Dokumente für das unbegleitete Kind während des Fluges aufbewahrt werden.

Wenn Sie kein Formular im Voraus vorbereiten:

  • Am UIA-Check-in-Schalter im Startflughafen müssen Sie das vom Mitarbeiter bereitgestellte Formular „Unaccompanied Minor Handling Advice“ unbedingt ausfüllen.

Weiterhin bringt unser Bodenpersonal Ihr Kind zum Flugzeug, wo sich unsere Flugbegleiter um das Kind während des gesamten Fluges kümmern werden.

Transport von unbegleiteten Kindern

Wir können keinen Begleitservice für Unbegleitete Minderjährige auf UIA Flügen anbieten:

  • Wenn das Kind für das geplante Abreisedatum noch nicht das Alter von 5 Jahren erreicht hat.
  • Für Fluggäste mit Behinderungen des Alters von 5 bis 16 Jahren.
  • Wenn das von der an der Beförderung beteiligten Fluggesellschaft festgestellte Kontingent für die Anzahl der unbegleiteten Minderjährigen pro Flug überschritten wird.
  • Wenn die Anschlusszeit auf dem Verbindungsflughafen 5 Stunden übersteigt.
  • Wenn in der Reiseverbindung die Änderung von Flughäfen vorausgesehen ist.
  • Auf den UIA-Flügen von/nach Republik Moldau für Kinder – Staatsbürger von Moldau. Beschränkungen sind durch die Bestimmungen der geltenden Gesetzgebung der Republik Moldau, nämlich des Art. l des Gesetzes Nr. 269-XIII vom 9.11.1994, bedingt. Der Gesetzgebung entsprechend haben Minderjährige das Recht, das Land nur mit Unterstützung ihres gesetzlichen Vertreters oder einer Begleitperson, die von einem Antragsteller durch den Antragsteller ernannt wird, dessen Unterschrift von einem Notar beglaubigt ist, zu verlassen und die Republik Moldau zu betreten. Begleiter ist eine voll geschäftsfähige natürliche Person, die nach diesem Gesetz einen Minderjährigen begleitet und seine Interessen während der Reise im Ausland vertritt. Die Fluggesellschaft UIA ist eine juristische Person und kann keine Kinderbetreuung durch einen Mitarbeiter auf allen Stufen der Beförderung sowie während des Aufenthalts eines Kindes im Ausland zur Verfügung stellen, wie es das oben genannte Gesetz verlangt.

Anmerkungen:

Müssen entsprechend dem Beschluss der französischen Regierung unbegleitete Kinder-Staatbürger von Frankreich und anderen Ländern, deren Eltern (oder einer ihrer Eltern) in Frankreich eine Aufenthaltserlaubnis haben, beim Verlassen Frankreichs das Original der Ausreisebewilligung (autorisation de sortie de territoire) am Grenzkontrollpunkt vorlegen. Die Bewilligung muss zusammen mit dem Dokument, das die Identität des Minderjährigen bescheinigt, und einer Kopie des Personalausweises des Elternteils, der die Genehmigung unterzeichnet hat, vorgelegt werden. Die Anforderung gilt für Reisende unter 18 Jahren.

Für UIA-Flüge nach USA, wird der Begleitservice nur bis zum New York Airport (JFK) zur Verfügung gestellt. Eltern/Betreuer müssen das Kind am JFK Flughafen treffen, unabhängig vom Endbestimmungsort. Sogar bei dem Vorhandensein eines Interline-Vertrages, stellt UIA nicht die Übergabe eines unbegleiteten Kindes an einen anderen Beförderer bereit.

Verfahren am Flughafen Wien im Falle unbegleiteter Minderjähriger, die von einem Elternteil oder Verwandten zum Flughafen begleitet werden: Nach EU-Verordnung 2015/1998 muss aus gesetzmäßigen Gründen die Erteilung eines Besucher-Flughafen-Ausweis erfolgen. Ein Antrag auf einen Besucher-Flughafen-Ausweis muss bei der Flughafen-Ausweisbehörde eingereicht werden. Ein Ausweis des Besuchers (Reisepass, Personalausweis, Führerschein etc.) muss hinterlegt werden.

Wir bitten Sie darum, das Flughafengelände nicht zu verlassen, bis die Maschine abgehoben ist.

Ihr Kind wird nur der im Formular aufsichtsberechtigten Person am Zielflughafen bzw. dem Personal des Anschlussfluges übergeben.

Die aufsichtsberechtigte Person am Zielflughafen muss sich ausweisen.

Kann Ihr Kind am Zielflughafen nicht an die aufsichtsberechtigte Person übergeben werden, muss es an den Abflugort zurückgeflogen werden. Die dafür anfallenden Kosten müssen selbst getragen werden.

Der Service für unbegleitete Kinder ist für die nachstehenden Passagiere , die nicht in Begleitung einer erwachsenen Person reisen, verpflichtend:

UIA-Flüge Alter des Passagiers
national unter 14 Jahren
international unter 16 Jahren
national + international unter 16 Jahren

Gebührensätze für unbegleitete Kinder (UM)
(Gebührensatz pro einfacher Flug und Kind*)

UIA-FLÜGE UND ANSCHL ONLINE TARIF TARIF AM FLUGHAFEN-CHECK-IN SCHALTER
Inlandsflüge in der Ukraine (Nonstop) (zone 1) €35 €35
Umsteigeverbindungen Inlandsflüge in der Ukraine (zone 1) €45 €45
Mittelstrecke int. Nonstop von/aus der Ukraine (zone 2 und 2a)
* Ausgenommen: Nonstop Verbindungen von Kiew – London / London – Kiew
€60 €60
Nonstop Verbindungen für die Strecke: Kiew – London / London – Kiew (zone 2) €70 €70
Kombination aus Inlandsflügen und int. Mittelstreckenflügen (zone 2 und 2a) €80 €80
Int. Mittelstreckenflüge mit Transfers innerhalb der Ukraine (zone 2 und 2a) €100 €100
Int. Nonstop Langstreckenflüge (zone 3) €90 €90
Kombination aus Inlandsflügen und int. Langstreckenflügen (zone 3) €100 €100
Kombination aus int. Mittelstrecke und Langstreckenflügen (zone 3) €110 €110
Kombination aus Langstreckenflügen und Langstreckenflügen mit Transfers in der Ukraine (zone 3) €150 €150
Andere Fluggesellschaften Tarif gemäß den Bestimmungen der Partnerfluggesellschaft
 

*Bonus:Wenn zwei Kinder auf internationalen Umsteigeverbindungen außerhalb der Ukraine via Kiew fliegen, wird der Service für unbegleitete Kinder (UM) nur einmal berechnet. Diese Regelung gilt nur, wenn beide Kinder im gleichen Buchungsvorgang eingebucht wurden.

Folgende Zonen werden definiert:

Zone 1: alle Inlandsflüge (in der Ukraine)

Zone 2:

  • Europa (ausgenommen Ukraine)
  • Russland (europäischer Teil), Teil von Russland in Asien inkl. Sibirien, mit Ausnahme von Fernost
  • Zentralasien: Kasachstan, Turkmenistan, Usbekistan, Kirgistan, Tadschikistan
  • Mittlerer Osten: Ägypten, Libyen, Jordanien, Oman, Libanon, VAE, Bahrain, Saudi Arabien, Syrien, Irak, Iran, Afghanistan, Pakistan, Jemen, Katar, Türkei, Aserbaidschan, Armenien, Georgien
  • Nordafrika: Algerien, Marokko, Tunesien

Zone 2a: Israel

Zone 3: Rest der Welt

Berechnungsmethode Übergepäck für UM (unbegleitete Kinder):
Wenn die Flugroute Segmente verschiedener Zonen beinhaltet, richtet sich die Gebühr für Übergepäck immer nach der höchsten Zone und gilt für die gesamte Route.

Bedingungen der Rückerstattung für die nicht in Anspruch genommene Dienstleistung für die Beförderung des unbegleiteten Kindes auf Antrag des Fluggastes / Zahlers*:

  • vor dem im Ticket angegeben Flug, für welchen die Dienstleistung erworben wurde: die Erstattung der bezahlten Leistung oder deren Neuabfertigung für einen anderen Flug (je nach Verfügbarkeit bei UIA) können am Ort des Kaufs von der Dienstleistung gemacht werden. Wenn der Dienst über die UIA-Website angeschafft und bezahlt wurde muss der Fluggast / Zahler* die entsprechende Anfrage per E-Mail senden, auf welche der Fluggast / Zahler* die Bestätigung seiner Reservierung erhalten hat bzw. den UIA-Kontaktcenter kontaktieren.
  • Nach dem Abflug des im Ticket angegeben Fluges für welchen der Service gekauft aber vom Fahrgast nicht in Anspruch genommen wurde:
    • die Rückerstattung des Wertes kann durch die Abteilung für Kundenbetreuung UIA oder über das Feedback-Formular erfolgen;
    • eine erneute Ausfertigung dieses Dienstes für einen anderen Flug (je nach Verfügbarkeit bei UIA) kann über das UIA-Kontaktcenter erfolgen.

* ACHTUNG: Die Rückerstattung von den Mitteln erfolgt an die im Beleg angegebene Person, der die Bezahlung des entsprechenden Services beweist bzw. auf das Konto, von dem der Service bezahlt wurde. Sollte keine Informationen über den Leistungszahler vorliegen, erfolgt die Rückerstattung an den Fluggast auf dessen Anfrage.

Die Rückerstattung erfolgt aufgrund des Zahlungsbelegs und des Ausweises.

Die UIA hat das Recht die Rückerstattung der Servicegebühr zu verweigern, wenn der Fluggast dies innerhalb von 12 Monaten ab dem Tag beantragt, an dem der entsprechende Zahlungsbeleg ausgestellt wurde.

Gruppenflugbuchungen für Kinder

Auf allen UIA Flügen können Kinder als Gruppe reisen.

Hinweis! In Gruppen muss mindestens ein volljähriger Betreuer je 30 Kinder mitreisen.

Wenn Sie eine Gruppenreise für Kinder planen, müssen Sie eine Passagierliste aller Kinder mit Geburtsdaten und den aufsichtsberechtigten Personen (inkl. Funktion und Geburtsdaten) am Check-in und bei Einreise vorweisen.

Passagiere mit Kindern in verschiedenen Kabinenklassen

Ist Ihr Kind im Alter zwischen 5 und 16 Jahren und reist in einer anderen Kabinenklasse als Sie als einer/einem der Eltern oder begleitenden Erwachsenen? In diesem Fall ist unser Begleitservice für Ihr minderjähriges Kind obligatorisch.
Detaillierte Informationen zum Begleitungsservice finden Sie hier.

Bitte beachten Sie: Kinder, die zum Zeitpunkt des Abflugs des Fluges jünger als 5 Jahre sind, dürfen nicht getrennt von Erwachsenen in einer anderen Kabinenklasse an Bord des Flugzeugs fliegen.

Babynahrung

Wir bieten leckere und nahrhafte Mahlzeiten für unsere kleinen Passagiere. Sie können sich mit der Auswahl der Kindermenüs vertraut machen und hier Essen bestellen.

Wichtig:Eine Bestellung für Babynahrung ist nur auf internationalen Flügen von UIA möglich.

Wir freuen uns, Kinder an Bord unserer Flugzeuge begrüßen zu dürfen und tun unser Bestes, um das Reisen mit UIA so angenehm wie möglich zu gestalten.

Bitte beachten Sie. Auf Flügen mit den Partnerfluggesellschaften von UIA können Serviceeinschränkungen gelten. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Vorverkaufsstelle, bei der Sie Ihr Ticket gekauft haben. Informationen erhalten Sie auch im UIA Customer Support Center.