UNANGEMÄSSENE BEFÖRDERUNG IHRES AUFGABEGEPÄCKS
Aufgegebenes Gepäck:
Wenn Sie nach der Ankunft am Zielort jegliche Unregelmäßigkeiten bei der Beförderung Ihres aufgegebenen Gepäcks (Verspätung, Verlust, Beschädigung oder Diebstahl) festgestellt haben, erstellen Sie unmittelbar vor dem Verlassen des Gepäckabschnitts des Flughafens einen Schadenbericht („PIR“ - Property Irregularity Report) bei Lost and Found Büro. Wenn Ihr aufgegebenen Gepäcks verspätet und später an Ihre vorübergehende oder ständige Adresse geliefert wurde, werden die Beschädigungen bzw. Mängel in dem Gepäckzustellungsschein in Anwesenheit des Kuriers angezeigt, der Ihr aufgegebenes Gepäck geliefert hat.
Bei unsachgemäßer Beförderung des aufgegebenen Gepäcks hat der Passagier der Fluggesellschaft unverzüglich nach Feststellung eines Schadens (fehlender Gepäckinhalt, Beschädigung von Gegenständen usw.), spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach der Zustellung des aufgegebenen Gepäcks, eine schriftliche Reklamation und die PIR-Nummer zu übermitteln. Bei verspäteter Gepäckbeförderung muss der Passagier spätestens innerhalb von 21 Kalendertagen nach dem Datum, an dem das Gepäck dem Passagier zur Verfügung gestellt wurde, einen Anspruch geltend machen und die PIR-Nummer übermitteln.
Die Fluggesellschaft leistet eine finanzielle Entschädigung bei Nichtankunft des Gepäcks am Bestimmungsort zusammen mit dem Passagier, wenn dieser Bestimmungsort nicht der ständige Wohnsitz des Passagiers ist.
Sollte Ihr aufgegebenes Gepäck innerhalb von 21 Tagen nicht gefunden werden (die Gepäckverfolgung kann auf Verlangen eines Passagiers fortgesetzt werden), gilt es als verloren.
Bei geringfügigen Beschädigungen (Verschmutzungen, Durchnässen, Schnitten, Rissen usw.) des aufgegebenen Gepäcks oder seines Inhalts können Sie die Reparatur oder chemische Reinigung des Gepäcks / seines Inhalts selbst durchführen und den Zahlungsbeleg von der Reparaturwerkstatt oder der chemischen Reinigung an die UIA senden.
Die Entschädigung, die Ihnen angeboten wird, kann per Banküberweisung oder nach Ihrem Wunsch als Reisegutscheinen erfolgen, der für die Zahlung von UIA-Diensten verwendet werden kann. Bitte benutzen Sie hierfür das UIA Online-Feedback-Formular.
Handgepäck:
Die Fluggesellschaft trägt die Verantwortung für Ihr Handgepäck nur, wenn der Schaden durch ihr Verschulden oder das Verschulden ihrer Mitarbeiter oder Abfertigungsagenten verursacht wurde. Das Handgepäck muss während der gesamten Beförderung unter der Kontrolle, dem Sorgerecht und der Verantwortung des Fluggastes stehen.
Weitere Informationen finden Sie in den Regeln der Beförderung von Passagieren und Gepäck der UIA sowie im Luftbeförderungsvertrag.