REGELN UND BEDINGUNGEN DER BEFÖRDERUNG VOM HANDGEPÄCK
ACHTUNG! Gemäß Abschnitt 13.13.6 der UIA-Passagier- und Gepäckbeförderungsregeln wurden die Bedingungen für die UIA-Handgepäckbeförderung geändert. Neue Bedingungen für die Beförderung von Handgepäck gelten für Fluggäste, die den Lufttransport ab dem 1. November 2018 erworben haben. Das Abreisedatum beginnt am 15. Januar 2019. Die neuen Geschäftsbedingungen finden Sie hier.
Handgepäckgrenze für Flugscheine,
die vor dem 01.11.2018 erworben wurden, mit dem Abflugdatum ab dem 15.01.2019:
Allgemeine Freigepäckmenge:
1 Handgepäckstück

Bitte tragen Sie Ihre Flugroute ein, um weitere Informationen über die gebührenfreie Mitnahme von Handgepäck zu erhalten:
Kabinenklasse/ Kategorie |
Generelle Bestimmung |
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Economy class | 1 Handgepäckstück 7 kg |
Business class * | 1 Handgepäckstück 12 kg |
Kabinenklasse/ Kategorie |
Generelle Bestimmung |
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Economy class | 1 Handgepäckstück 7 kg |
Economy Premium class | 1 Handgepäckstück 7 kg |
Business class * | 2 Handgepäckstücke Maximalgewicht:15 kg |
Unabhängig von der Streckenzone und der Serviceklasse | |
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Alle Passagiere Zusätzlich zum Haupthandgepäck in der Kabine können Sie kostenlos tragen:
Das Gesamtgewicht dieser Gegenstände darf 5 kg nicht überschreiten. |
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Kleinkind (Alter < 2 Jahre)
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Hinweis zur Handgepäckbestimmung Zone 3 & 4 - Business Class: Beinhaltet Ihre Buchung Kurz-/Mittel- und Langstreckenflüge sind zwei Handgepäckstücke mit einem maximalen Gesamtgewicht von 15 kg kostenfrei erlaubt.
Ausnahme: Bei Auslastung des Stauraums in den Handgepäckfächern auf der gebuchten Kurz- oder Mittelstrecke im Rahmen Ihrer kombinierten Flugroute werden Sie freundlicherweise gebeten, ein Handgepäckstück aufzugeben. Das Handgepäckstück wird Ihnen umgehend nach Landung am Umsteigeflughafen wieder überreicht. Vielen Dank für Ihr Verständnis!