Ausstellung einer Bordkarte am Startflughafen
An einigen Flughäfen kann eine durch UIA festgelegte Gebühr für die Ausstellung einer Bordkarte (Karten) erhoben werden.
EINBLICK IN DIE LISTE DER FLÜGE, AUF WELCHEN DIE GEBÜHR FÜR DIE AUSSTELLUNG EINER BORDKARTE AM CHECK-IN-SCHALTER, ERHOBEN WIRD KANN MAN HIER NEHMEN.
Wenn Sie die Bordkarte nicht ausgedruckt oder auf dem Mobilgerät nicht gespeichert haben, können Sie ihn am Check-In-Schalter am Startflughafen nach Entrichtung der durch UIA festgelegten Gebühr erhalten.
GEBÜHR FÜR DIE AUSSTELLUNG EINER BORDKARTE AM CHECK-IN-SCHALTER
- Gebühr wird während der Registrierung auf den Flug der Fluggesellschaft UIA am Startflughafen für jeden Fluggast der Economy-Klasse einmalig für die Ausstellung einer Bordkarte (Karten) bis zum Endbestimmungsort auf der Reiseroute oder auf den Rückflug, wenn die Zeit zwischen der Ankunft des vorherigen Fluges und dem Abflug des nächsten Fluge nicht größer als 48 Stunden ist, erhoben.
- Ab 01.08.2018 fällt für Passagiere auf Langstreckenflügen, gebucht in Economy Class, eine Gebühr für den Ausdruck der Bordkarte am Flughafen Check-In Schalter an.
- Die Höhe der Gebühr für die Ausstellung einer Bordkarte beträgt eine Summe, die 15 EUR entspricht.
- BEACHTEN SIE: bis zum Zeitpunkt der Entrichtung der Gebühr für die Ausstellung der Bordkarte behält UIA für sich das Recht die Höhe dieser Gebühr zu beliebiger Zeit in einseitiger Weise ohne jeglicher Benachrichtigungen zu ändern. Die Gebühr wird nach der Tatsache der Bereitstellung der Dienstleistung erhoben und wird nicht zurückerstattet.
BORDKARTEN WERDEN AM CHECK-IN-SCHALTER KOSTENLOS AUSGESTELLT:
- für Fluggäste von Charterflügen;
- für Fluggäste der Business-Klasse und der Economy-Premium-Klasse;
- für Fluggäste, die eine Erhöhung des Komfortniveaus der Luftreise bezahlt haben;
- für Fluggäste, die sich online registriert haben, mit ausgedruckten / auf Mobilgeräten gespeicherten Bordkarten im Falle der Auswahl am Startflughafen von gebührenpflichtigen Plätzen;
- deportierten und eskortierten Fluggästen, Personen, die sie begleiten, sowie Fluggästen, welchen in der Einreise in das Bestimmungsland verweigert wurde;
- Fluggästen-Seemännern;
- Fluggästen mit einem nicht bestätigten Buchungsstatus;
- Fluggästen, die bei dem automatischen Check-In Bordkarten ohne eines angegebenen Sitzplatzes bekommen haben und unter der Bedingung des Vorhandenseins bei ihnen von ausgedruckten / auf dem Mobilgerät gespeicherten Bordkarten;
- Fluggästen mit Bordkarten, gespeicherten auf Mobilgeräten, zum Durchgang der Luftsicherheitskontrolle (wenn entsprechend den Regeln des Flughafens Bordkarten auf Mobilgeräten bzw. Elektronischen Geräten nicht akzeptiert werden);
- Transferfluggästen (Reise wurde mit einem einheitlichen Ticket abgefertigt) in einem Transferflughafen im Falle des Nichtvorhandenseins von Bordkarten für Verbindungsflüge bei diesen Fluggästen.
- im Falle einer wiederholten Ausstellung von Bordkarten an Fluggäste, die wegen des Wechsels des Typen des Flugzeuges oder aus Sicherheitsgründen umgesetzt wurden, unter der Bedingung des Vorhandenseins von Bordkarten für ursprüngliche UIA-Flüge bei diesen Fluggästen.
- Bordkarten werden auf dem Check-In-Schalter im Falle der erneuten Austellung von Bordkarten für Fluggäste, die auf UIA-Flüge von anderen UIA-Flügen umgesetzt wurden, kostenlos bereitgestellt unter der Bedingung des Vorhandenseins von Bordkarten für ursprüngliche UIA-Flüge bei diesen Fluggästen.
ANMERKUNG: Wenn die Fluggäste auf UIA-Flüge von Flügen anderer Fluggesellschaften umgesetzt wurden, so müssen sie die Gebühr für die Bereitstellung der Bordkarte entrichten.
Fluggästen, die spezielle Dienstleistungen (Beförderung von Tieren, Waffen) bestellt haben, Kindern bis zu 16 Jahren, die ohne Begleitung reisen, Fluggästen mit eingeschränkten körperlichen Fähigkeiten ist es notwendig bei dem Check-In- Schalter am Startflughafen zum Durchgang von notwendigen Formalitäten, auch wenn sie sich online registriert haben, zeitgemäß zu erscheinen. Im Falle des Nichtvorhandenseins einer Ausgedruckten oder auf einem Mobilgerät gespeicherten Bordkarte (Karten) bei einem Fluggast, welcher zu einer der oben aufgeführten Kategorien zugehört, wird an einigen Flughäfen eine durch UIA festgelegte Gebühr für die Ausstellung der Bordkarte erhoben.
Fluggäste können alternative Verfahren der Registrierung auf den Flug verwenden um die Notwendigkeit der Ausstellung von Bordkarten am Check-In-Schalter am Flughafen auszuschließen:
- Online Check-In oder mit Hilfe der mobilen Anwendung auf der UIA-Webseite. Dabei brauchen die Fluggäste unbedingt die Bordkarten auszudrucken oder auf einem Mobilgerät zu speichern.
EINBLICK IN DIE DIENSTLEISTUNG DES ONLINE CHECK-IN AUF FLÜGE DER FLUGGESELLSCHAFT UIA KANN MAN HIER NEHMEN.
EINBLICK IN DIE REGELN UND BEDINGUNGEN DER PLATZAUSWAHL AM BORD AUF UIA-FLÜGEN KANN MAN HIER NEHMEN.
- Automatisches Check-In unter Bedingung der Eingabe durch die Fluggäste bei der Buchung ihrer Pass- und Kontaktangaben.
Dabei müssen die Bordkarten, die per E-Mail oder auf die Mobiltelefonnummer der Fluggäste abgeschickt wurden, für die Bereitstellung am Startflughafen unbedingt ausgedruckt oder auf einem Mobilgerät gespeichert werden.
EINBLICK IN DIE DIENSTLEISTUNG DES AUTOMATISCHEN CHECK-IN AUF FLÜGE DER FLUGGESELLSCHAFT UIA KANN MAN HIER NEHMEN.